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KfW-Förderung für Fenster

Geschrieben von Redaktion | 29.08.2022 11:00:00
In Zeiten des Klimawandels ist es besonders wichtig, den Energieverbrauch zu senken. Der Fenstertausch sorgt zwar für eine höhere Dichtheit und ein besseres Wohnklima, bringt aber einiges an Kosten mit sich. Je nachdem, um welche Maßnahme es sich handelt, stehen Dir Förderungen und Zuschüsse zur Verfügung.



Welche Vorteile bieten neue Fenster?

Deine neuen Fenster dämmen besser den Straßenlärm. Wie viel Wärme verloren geht, wird mit dem sogenannten Wärmedurchgangskoeffizienten gemessen. Das ist ein wichtiger Kennwert, wenn Du Dir neue Fenster anschaffen möchtest. Je niedriger dieser U-Wert ist, desto geringer ist der Energieverlust Deiner Fenster. Ein weiterer Vorteil neuer Fenster ist die Tatsache, dass diese es Einbrechern schwieriger machen, in Deine vier Wände einzudringen. Sind die Fenster schwierig zu öffnen, gibt es einen Zuschuss für Barrierefreiheit.


Wie beantragst Du Deine Fördermittel und welche sind möglich?

Für den Einbau der neuen Fenster ist sowohl die technische als auch die finanzielle Seite wichtig. Deshalb ist eine umfassende Planung wichtig. Dafür kannst Du Dir die fachkundige Hilfe eines Energieeffizienz-Experten holen, der auf der Expertenliste des Bundes (Deutsche Energie-Agentur) steht. Diese Baubegleitung wird gefördert - es gibt Mittel vom Staat. Diese hängt jedoch vom jeweiligen Bundesland, in dem Du wohnst, ab. Finanzierst Du Deine Fenster selbst, kannst Du Fördermittel bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen.



Die KfW-Förderprogramme für neue Fenster:

Programm 430
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

Wird das gesamte Haus inklusive der Fenster energetisch aufgewertet, kann die Förderung bis zu 30 Prozent, maximal 18.750 EUR, betragen. Für einzelne Maßnahmen, wie dem Fenstertausch, beträgt der Zuschuss maximal 5.000 EUR.


Programm 431
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung

Im Rahmen dieses Programmes wird auch die Baubegleitung bzw. -beratung bezuschusst. Dafür gibt es 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Maximal ist dafür 4.000 EUR vorgesehen.

 

Programm 151/152
Energieeffizient Sanieren - zinsgünstiger Kredit

Dieser Kredit kann bei der KfW für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für einzelne energetische Maßnahmen wie den Tausch der Fenster beantragt werden. Für Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus kann ein maximaler Kredit pro Wohneinheit bis zu 100.000 EUR beantragt werden. Für Einzelmaßnahmen wie den Austausch der Fenster können bis zu 50.000 EUR ausgezahlt werden. Zur Erreichung des Energiestandards "KfW-Effizienzhaus" wird verlangt, den Altbau umfangreich energetisch zu sanieren. Im Rahmen des KfW-Programmes 151 kannst Du neben einem zinsgünstigen Kredit auch einen Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent der Darlehenssumme beantragen.

Das Programm 152 ist ausschließlich für Einzelmaßnahmen wie den Tausch aller Fenster sowie der Dachfenster. Diese Einzelmaßnahme wird mit 7,5 Prozent der Darlehenssumme, maximal mit 3.750 EUR, gefördert.

Programm 159
Altersgerecht Umbauen - Kredit

Dieses Programm zielt auf Einbruchschutzmaßnahmen sowie die Barrierefreiheit ab. Der Wohnkomfort ist nicht mehr gegeben und die Gegend ist unsicherer geworden? Dann empfiehlt sich diese Maßnahme, die mit bis zu 50.000 EUR gefördert wird.


Programm 455
Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss inklusive Nachrüstung Einbruchschutz Fenster

Der Zuschuss für Barrierereduzierung wird mit dem KfW-Programm 455-B abgedeckt. Der Einbruchsschutz wird im Programm KfW-Programm 455-E berücksichtigt. Damit sind Gitter, Rollläden, drehgehemmte Fenstergriffe, aufschraubbare Fensterstangenschlösser, Pilzkopfverriegelungen oder Bandseitensicherungen gemeint. Die KfW fördert das Programm 455 mit 20 Prozent alle Investitionen bis 1.000 EUR und mit 10 Prozent alle weiteren Maßnahmen, die mehr kosten. Werden Einbruchschutz und Barriere-Reduktion kombiniert, erhältst Du bis zu 6.250 EUR. Verbesserst Du nur den Einbruchschutz, erhältst Du bis zu 1.600 EUR Zuschuss.

Hinweis: Du kannst nur einen Antrag pro Gebäude innerhalb von 12 Monaten stellen!


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